Hauptsponsoren

Logo Sponsor Bals

Logo Sponsor Cosmed

Logo Sponsor Krüll Volvo

Logo Sponsor Sar Car

Einjährige sportärztliche Tätigkeit

Teil C- zu Punkt 4

Für die Anerkennung der einjährigen sportärztlichen Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen geeigneten Institution gelten folgende Bedingungen:

Im sportmedizinischen betreuten Verein sollen eine oder mehrere Sportarten betrieben werden, die ein systematisches Training der motorischen Hauptbeanspruchungsformen Koordination, Kraft und Ausdauer verlangen (z.B. Leichtathletik, Fußball, Schwimmen, Radrennsport u.a.).

Erfüllt die betreute Sportart die Bedingungen nicht, so ist daneben der Nachweis einer einjährigen Betreuung einer ergänzenden Sportart zu erbringen. Wird bei Sportarten wie Reitsport, Golf, Ballonfahren, Motorsport, Schießsport, Tanzsport, Wandern, Fechten, Drachenfliegen, Polo und Tischtennis ein systematisches Training der motorischen Hauptbeanspruchungsformen nachgewiesen, so kann auch in Vereinen, die diese Sportart betreiben, die einjährig sportärztliche Tätigkeit erfolgen.

Es müssen mindestens 3 Gruppen von Sportlern sportärztlich betreut werden, z.B. Leistungs-, Breiten-, Rehabilitationssportler, Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, Senioren.

Die Art der Betreuung sollte sich mindestens auf drei der nachgenannten Gebiete erstrecken:

  1. Sportärztliche Untersuchungen
  2. Erste Hilfe bei Sportverletzungen
  3. Trainingsbetreuung
  4. Wettkampfbetreuung
  5. Sportmedizinische Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern

Der Zeitraum der Betreuung beträgt mindestens ein Jahr, in dem pro Woche 2 Stunden - mindestens 90 Stunden pro Jahr für die praktische Weiterbildung im Verein oder Verband aufzuwenden sind (Testierung auf f Bescheinigung über die sportärztliche Tätigkeit im Sportverein).