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Allgemeine Definitionen

Präambel

Die Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Sportschäden und Sportverletzungen sowie die Untersuchung des Einflusses von Bewegung, Bewegungsmangel, Training und Sport auf den gesunden und kranken Menschen.

Weiterbildungsziel

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Sportmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit

  • 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 in einersportmedizinischen Einrichtung oder anteilig ersetzbar durch
  • 240 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Sportmedizin und anschließend
  • 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit unter Supervision eines Weiterbildungsbefugten in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung innerhalb von mindestens 12 Monaten

Weiterbildungsinhalt

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • sportmedizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • den physiologischen und ernährungsphysiologischen Grundlagen der Sportmedizin
  • den sportmedizinischen Aspekten des Leistungssportes
  • den psychologischen Problemen des Sportes
  • der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich der Doping-Problematik
  • der sportmedizinischen Prävention und Rehabilitation
  • der sportlichen Belastbarkeit im Kindesund Jugendalter
  • den gesundheitlichen Belastungen des Haltungs- und Bewegungsapparates beim Sport
  • der Sportpädagogik